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   BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74   

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https://dejure.org/1975,2525
BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74 (https://dejure.org/1975,2525)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1975 - 1 StR 601/74 (https://dejure.org/1975,2525)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 (https://dejure.org/1975,2525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen unter besonderer Berücksichtigung der Aufklärungspflichten nach pflichtgemäßem Ermessen - Erfordernis kommissarischer Vernehmung im Ausland entgegen dem Beschleunigungsgrundsatz - Gleichzeitige Einrichtung mehrerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 743
  • MDR 1975, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Dabei ist er nicht gehindert, die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch besondere Verfahrensumstände, z.B. das Erfordernis kommissarischer Vernehmung im Ausland, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 22, 118, 120; BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70).
  • BGH, 07.02.1967 - 5 StR 587/66

    Verteilung der Geschäfte auf mehrere Schwurgerichte bei demselben Landgericht

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten: Hebt das Revisionsgericht künftig ein Urteil des Schwurgerichts neuer Art auf, so muß es die Möglichkeit haben, die Sache an ein anderes Schwurgericht (andere Strafkammer) desselben Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. hierzu auch Riess, NJW 1975, 81, 92).
  • BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70

    Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Dabei ist er nicht gehindert, die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch besondere Verfahrensumstände, z.B. das Erfordernis kommissarischer Vernehmung im Ausland, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 22, 118, 120; BGH, Urteil vom 22. September 1970 - 1 StR 299/70).
  • BGH, 29.05.1953 - 2 StR 164/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74
    Ist die Vernehmung nur mit Gegenüberstellung sinnvoll, so darf der im Ausland befindliche Zeuge als unerreichbar angesehen werden, wenn er dort nur im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann (BGH, Urteil vom 29. Mai 1953 - 2 StR 164/53).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2020 - 1 Ws 105/20

    Mehrfach durch das Revisionsgericht zurückverwiesenes Jugendstrafverfahren:

    Ist die Sache vom Revisionsgericht an einen anderen Spruchkörper desselben Gerichts zurückverwiesen worden, obwohl ein solcher nicht besteht, so muss er nachträglich für den Rest des Geschäftsjahres eingerichtet werden (BGH, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81 -, juris, NStZ 1981, 489; BGH NJW 1975, 743; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 354 Rn. 65).
  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 636/77

    Konzentration der Schwurgerichtssachen bei einer einzigen Strafkammer des

    Zwar ist im Gegensatz zum früheren Rechtszustand, der die gleichzeitige Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei einem Landgericht nicht gestattete (vgl. BGHSt 21, 191), nach § 74 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des 1. StVRG nunmehr die Einrichtung mehrerer als Schwurgericht zuständiger Strafkammern zulässig (vgl. BGH NJW 1975, 743).

    Nun erfordert allerdings § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO für die zurückverwiesenen Schwurgerichtssachen die Zuständigkeit einer weiteren Strafkammer (vgl. BGH NJW 1975, 743), die somit ebenfalls, wenn auch in geringen Umfang, Bit Schwurgerichtssachen befaßt wird.

  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 576/77

    Verteilung von Schwurgerichtssachen auf eine andere Strafkammer nur bei

    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten, soweit es um die Bildung einer " Auffangschwurgerichtskammer" geht (BGH NJW 1975, 743).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75

    Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des

    Zur Frage der zuständigen Strafkammer im Falle der Zurückverweisung an das Schwurgericht wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 14. Januar 1975 (1 StR 601/74) verwiesen.
  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 752/77

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Einrichtung mehrerer Strafkammern als

    Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (vgl. BGHSt 21, 191) ist die gleichzeitige Einrichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht nunmehr zulässig, im Hinblick auf § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO sogar geboten, soweit es um die Bildung einer "Auffangschwurgerichtskammer" geht (BGH NJW 1975, 743).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 135/75

    Aufgabe des Tatrichters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von erwachsenen

    Zur Frage der zuständigen Strafkammer im Falle der Zurückverweisung an das Schwurgericht wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 - (NJW 1975, 743 = MDR 1975, 329) verwiesen.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Die Feststellung der Strafkammer, eine Aussage der Frau M. könne nur dann Bedeutung erlangen, wenn sie unter Gegenüberstellung dieser Zeugin mit dem Zeugen T. zustande komme, eine solche Gegenüberstellung sei aber bei einer Vernehmung im Wege der Rechtshilfe in Jordanien undurchführbar (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368), wird von der Revision nicht angegriffen und läßt auch sonst keinen Rechtsfehler erkennen.
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